Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
ColdServ Webdesign
Philipp Dumitrescu
Aufkirchener Str. 15
81477 München
– im Folgenden: Auftragnehmer –
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der
spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die
erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls
Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von
Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren
Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform
Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren
Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet
werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung –
nicht an.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung
der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese
Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige
Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der
Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen
gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet
und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden
selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre
Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere
keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die
vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte
Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur
Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum,
Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür
Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang
stehen.
1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die
Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos)
selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt
der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so
kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen
Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister)
verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide
Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn
der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine
verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer
gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der
Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der
Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für
Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien
der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder
Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten
Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf
angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich
ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde,
dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so
hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.
1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt
wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise
mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen,
wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung
möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass
Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und
soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in
absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der
KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse
unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)
2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die
Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-
/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die
übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und
dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung
bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer
Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben
des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind
Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der
Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie
Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom
Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in
der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere
hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und
Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden
Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden
kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.
2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden
Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per
E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag
aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung
verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet
werden.
2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur
Abnahme der Webseite auffordern.
2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu
stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen,
Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in
geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei
der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit
des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht
verantwortlich.
2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von
Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom
Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich
vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-
)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht –
vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome,
Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten
zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet,
wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu
wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne
des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die
für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der
Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten
anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch
muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch
nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen
zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische
Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet
gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung
veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung
bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend
„Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde,
erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und
dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung
bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer
Online- Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen
Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge
sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind
zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen
ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende
Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des
Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der
rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,
Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass
sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen,
wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen
entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts
unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich
des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform
Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem
Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den
Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das
primär die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft
enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden
das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer
erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche
mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des
Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten
Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der
Auftragnehmer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich
kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder
Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind
vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen
Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den
Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer
ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt
keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen
hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Minderleistungen im
Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen.
Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der
Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und
Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden
Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und
Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder
per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen.
Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen
Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden
zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte,
Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in
geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei
der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit
des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht
verantwortlich.
2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur
Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase
vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten
Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in
Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu
korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds
bereitstellen.
2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von
Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom
Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich
vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs)
Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht –
vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome,
Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten
zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet,
wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu
wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne
des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die
für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der
Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten
anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch
muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch
nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen
zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische
Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet
gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung
veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der
Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die
Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die
Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem
solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote
des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die
anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils
aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf.
individualvertraglich vereinbart werden.
2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die
durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen
Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die
Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische,
nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet
vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung
des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
2.4 Webhosting
2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden auch das Hosten der von ihm erstellten
Webseiten / Shops an. Der Auftragnehmer wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server
von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird
der Auftragnehmer den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische
Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist
Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Hostings verwendeten
Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind
diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Auftragnehmer nicht
beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter,
technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers etc.).
2.4.3 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu
erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Auftragnehmer oder andere
hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle
Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
2.4.4 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert
werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend,
volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich,
jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z. B. Marken- und
Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware
enthalten. Sofern der Auftragnehmer Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des
Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten
Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
2.4.4.1 Der Auftragnehmer wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen.
Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen
werden kann, kann der Auftragnehmer diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren
oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des
Inhalts treffen. Der Auftragnehmer wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm
hierfür eine angemessene Frist einräumen.
2.4.4.2 Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der
eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Auftragnehmer eine
endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist.
Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete
Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden
(alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche
Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat
im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen
kann, ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Der Auftragnehmer
wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung
vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der
Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Auftragnehmer bereitgestellten
Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z. B. Einsichtsfähigkeit
hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des
Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden)
berücksichtigen.
2.4.4.3 Der Auftragnehmer wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die
beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe
entgegenstehen.
2.4.4.4 Der Auftragnehmer wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und –
vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der
abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte
erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde
Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den
Auftragnehmer wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
3.1 Erstellung von Texten / Copywriting
3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge
für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich
festgelegt.
3.1.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem
Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem
Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der
stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der
zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber
hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.1.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die
Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe
durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei
Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an
dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst
veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der
Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
3.1.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der
Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift
„Haftung/Freistellung“.
3.2 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
3.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und
Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
3.2.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer
möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der
Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach
bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen
Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit
und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage
hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots
durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden
zustande.
3.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für
die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer
vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde
dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch
entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend,
das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser
Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde
nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der
Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
3.2.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den
Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem
gängigen Dateiformat zugesandt.
3.2.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der
Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches
Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die
Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine
Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird
vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht
eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer
individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die innerhalb der
Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom
Auftragnehmer durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt
oder an Dritte weitergegeben werden.
3.2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den
Kunden über.
Teil 4 – Marketing
4.1 SEO-Marketing
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an.
Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die
Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das
Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich
angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff.
BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-
Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn
dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
4.2 SEA-Kampagnen
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen
an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die
Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des
Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt
es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B.
Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn,
dies wurde ausdrücklich zugesichert. Den Auftragnehmer trifft nicht die Verpflichtung, die
Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden
Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die
Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung
der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar
beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
4.3 Schaltung von Werbeanzeigen
4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-
Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so
ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse
(z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte
und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos,
Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte,
aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit
prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht
berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelfällen
dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen
gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte
bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom
Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur
das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die
Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
4.3.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht
die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
5.1 Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer
individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich
nach dem Angebot.
5.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur
Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen
ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände
nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden
in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht
äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als
abgenommen.
5.3 Mängelgewährleistung
Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängelanzeigen und Supportanfragen innerhalb einer
angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, bearbeiten. Ein
unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der
Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige
Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die
aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder
Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut,
sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die
gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
5.4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche
Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.
5.4.2 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags
durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein
einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können
individualvertraglich vereinbart werden.
5.4.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer
ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung
(Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der
Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und
auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.4.4 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in
angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten
Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.5 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards,
Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten,
Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder
Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit
ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten
und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten,
Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben,
aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses
Vertrages hinaus.
5.6 Haftung/Freistellung
5.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich
nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur
Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers
ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung
des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen
den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen
geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.7 Vertragslaufzeit und Verlängerung
Sofern nicht abweichend individualvertraglich geregelt, wird der Vertrag über Abonnement-
Leistungen mit einer festen Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert
sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4)
Wochen zum jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien schriftlich oder in Textform
gekündigt wird.
5.8 Zahlungsweise und SEPA-Lastschrift
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass fällige Zahlungen per SEPALastschriftverfahren
eingezogen werden können. Der Auftragnehmer wird dem Kunden das
SEPA-Lastschriftmandat rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, für
ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Etwaige
Rücklastschriftgebühren, die durch Verschulden des Kunden entstehen, trägt dieser.
5.9 Schlussbestimmungen
5.9.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge
unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
5.9.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände
bleiben hiervon unberührt.
5.9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen
(z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der
Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist
zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der
Änderung per E- Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der
Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als
erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in
diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung
außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser
AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.